Schiedsrichtungordnung
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Das Schiedsrichterwesen untersteht dem Schiedsrichterwart des
Rollstuhlbasketballverbandes Ost.
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Der Schiedsrichterwart entscheidet über den Einsatz der
Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden zu allen Pflichtspielen
namentlich angesetzt.
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Schiedsrichter, die ihre Bereitschaft zur Leitung von Spielen
gegenüber dem Schiedsrichterwart erklärt haben, sind verpflichtet, an
der angebotenen Fortbildung vor Beginn einer neuen Saison
teilzunehmen. Nimmt ein Schiedsrichter an zwei Fortbildungen in Folge
nicht Teil, wird er aus der Liste der Schiedsrichter gestrichen.
Sollte ein Schiedsrichter verhindert sein, an einer Fortbildung
teilzunehmen, kann eine externe Fortbildung nach Rücksprache mit dem
Schiedsrichterwart anerkannt werden.Über Ausnahmen entscheidet der
Schiedsrichterwart.
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Die Höhe der Spielleitungsgebühr wird vom Staffeltag des
Rollstuhlbasketballverbandes Ost festgelegt und mit der Ausschreibung
veröffentlicht.
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Der Ausrichter eines Turnierspieltages erstattet den angesetzten
Schiedsrichtern die auf dem offiziellen Abrechnungsbogen des
Rollstuhlbasketballverbandes Ost genannten Spielleitungs‐ gebühren und
Fahrtkosten.
Die Schiedsrichter haben dem Ausrichter des Spieltages zu ihrem ersten
Spiel den Abrechungsbogen vorzulegen.Die Auszahlung erfolgt vor dem
ersten Spiel des Schiedsrichters in bar durch den Ausrichter des
Spieltages.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Ausrichter des Spieltages die
Abrechnung des Schiedsrichters mittels Scheck begleichen. In diesem
Fall ist der Schiedsrichter berechtigt, eine Scheck‐ gebühr mit
abzurechnen.Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die bei den
Ansetzungen genannten Fahrgemeinschaften zu bilden. Kosten bis zum
gemeinsamen Treffpunkt werden in der Abrechnung mit aufgeführt.
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Die Abrechnungsbögen sind unter Wahrung der angegebenen Frist an den
Schiedsrichterwart des Rollstuhlbasketballverbandes Ost zu senden.Die
Summe der Fahrtkostenauslagen werden gesondert für Liga und Mannschaft
am Saisonende im arithmetischen Mittel auf die Mannschaften verteilt
und verrechnet. Berechnungsgrundlage sind die bei der AG eingegangenen
Abrechnungsbögen.
Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Pflichtspieltag durch
eigenes Verschulden nicht an, so übernimmt sie anteilmäßig die
Fahrtkostenauslagen der angereisten Schiedsrichter durch Zahlung an
den Ausrichter des Spieltages.Zieht ein Verein seine Mannschaft im
laufenden Spielbetrieb zurück, werden auch für diese Mannschaft die
gesamten Schiedsrichterkosten für die Saison bei der Berechnung des
arithmetischen Mittels angesetzt.
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Für alle Punkte, die in dieser Schiedsrichterordnung nicht geregelt
sind, gelten die Bestimmungen der Schiedsrichterordnung des DRS
Fachbereiches Rollstuhlbasketball.
Die betrifft insbesondere Prüfungsrichtlinien, Ausbildungsinhalte und
Strafen gegen Schiedsrichter.
Satzung RBV Ost (Download als PDF)